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   VG Bayreuth, 01.09.2016 - B 1 S 16.526   

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https://dejure.org/2016,69483
VG Bayreuth, 01.09.2016 - B 1 S 16.526 (https://dejure.org/2016,69483)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 01.09.2016 - B 1 S 16.526 (https://dejure.org/2016,69483)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 01. September 2016 - B 1 S 16.526 (https://dejure.org/2016,69483)
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  • VGH Bayern, 15.06.2016 - 11 CS 16.879

    Fehlende Fahreignung nach Amphetaminfund

    Auszug aus VG Bayreuth, 01.09.2016 - B 1 S 16.526
    Denn es liegt in der Regel auf der Hand, dass die Teilnahme eines für ungeeignet erachteten Kraftfahrers am Straßenverkehr zu erheblichen Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer führt, und dass ein solcher Kraftfahrer zur Vermeidung der von ihm ausgehenden akuten Gefahr durch die Anordnung des Sofortvollzugs des Entziehungsbescheids schnellstmöglich von der weiteren Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt etwa BayVGH, B.v. 5.6.2016 - 11 CS 16.879 - juris).
  • VGH Bayern, 27.03.2012 - 11 CS 12.201

    Verlust der Fahreignung wegen Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus VG Bayreuth, 01.09.2016 - B 1 S 16.526
    So geht beispielsweise die einschlägige Literatur davon aus, dass von 600 Fahrten, die mit einer über 0, 8%o liegenden Blutalkoholkonzentration unternommen werden, nur eine einzige entdeckt wird (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2012 - 11 CS 12.201 m.w.N. - juris).
  • VGH Bayern, 05.06.2009 - 11 CS 09.69

    Forderung nach einem ärztlichen Gutachten; Alkoholabhängigkeit; Atemalkoholtest;

    Auszug aus VG Bayreuth, 01.09.2016 - B 1 S 16.526
    Ergänzend ist im Falle des Antragstellers seine erhebliche Alkoholisierung am 09.12.2015 (AAK von 1, 54 mg/l) zu berücksichtigen, die sich in einem Bereich bewegt hat, der ebenfalls sehr deutlich auf eine Alkoholabhängigkeit hinweist (vgl. BayVGH, B.v. 5.6.2009 - 11 CS 09.69 - juris).
  • VGH Bayern, 27.07.2012 - 11 CS 12.1511

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus VG Bayreuth, 01.09.2016 - B 1 S 16.526
    Nach den einschlägigen diagnostischen Leitlinien (vgl. Ziffer 3.13.2 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrteignung, Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Mai 2014) soll die Diagnose "Abhängigkeit" nur gestellt werden, wenn während des letzten Jahres vor der Feststellung mindestens drei von sechs im Einzelnen bezeichnete Kriterien gleichzeitig vorgelegen haben (vgl. u.a. BayVGH, B.v. 27.7.2012 - 11 CS 12.1511 - und B.v. 23.6.2010 - 11 CS 10.31 - juris).
  • VGH Bayern, 03.07.2013 - 11 CS 13.1149

    Alkoholabhängigkeit feststehend aufgrund der Diagnose im Entlassungsbericht eines

    Auszug aus VG Bayreuth, 01.09.2016 - B 1 S 16.526
    Für das Gericht stellt sich die Situation unter Berücksichtigung der im Entlassungsbericht des Bezirksklinikums ... vom 21.12.2015 enthaltenen Ausführungen so dar, dass der Antragsteller im Dezember 2015 in einen Zustand der Alkoholabhängigkeit geraten ist und von einer zwischenzeitlichen Wiedergewinnung der Fahreignung aktuell (noch) nicht ausgegangen werden kann (vgl. VG Bayreuth, B.v. 14.5.2013 - B 1 S. 13.265 und nachfolgend BayVGH, B.v. 3.7.2013 - 11 CS 13.1149 - letztgenannter Beschluss in juris veröffentlicht).
  • VGH Bayern, 23.06.2010 - 11 CS 10.31

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus VG Bayreuth, 01.09.2016 - B 1 S 16.526
    Nach den einschlägigen diagnostischen Leitlinien (vgl. Ziffer 3.13.2 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrteignung, Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Mai 2014) soll die Diagnose "Abhängigkeit" nur gestellt werden, wenn während des letzten Jahres vor der Feststellung mindestens drei von sechs im Einzelnen bezeichnete Kriterien gleichzeitig vorgelegen haben (vgl. u.a. BayVGH, B.v. 27.7.2012 - 11 CS 12.1511 - und B.v. 23.6.2010 - 11 CS 10.31 - juris).
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